Angebot der WIR TREUHAND GmbH

WIR TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet Innungsmitgliedern betriebswirtschaftliche Beratung an

Viele kleine und mittlere Unternehmen benötigen aktuell dringend Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise. Mit der modifizierten Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows für KMU und Freiberufler fördert das Bundeswirtschaftsministerium ab sofort Beratungsleistungen bis zu 4.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Auf Basis dieser neuen Richtlinie macht die WIR TREUHAND GmbH aus der MIZ Beratergruppe als Kooperationspartner der Kreishandwerkerschaft Solingen-Wuppertal den Innungsmitgliedern ein exklusives Angebot für eine betriebswirtschaftliche Beratung, die für die Innungsmitglieder wegen der nachfolgenden Vereinbarung im Beitrag enthalten ist.

Durch die Mitgliedschaft in den Innungen der Kreishandwerkerschaft Solingen-Wuppertal wird folgende Honorarlimitierung vereinbart:

Der Berater erbringt maximal 5 Tageswerke mit 8 Stunden = 40 Stunden. Die vorstehenden Stundensätze werden nach Vereinbarung zwischen der WIR TREUHAND GmbH und der Kreishandwerkerschaft Solingen-Wuppertal durch den Berater nach Abschluss dieses Auftrags soweit reduziert, dass das Gesamthonorar ohne USt 4.000 Euro nicht übersteigt.

Sofern weitere neue Beratungen gewünscht und separat beauftragt werden, werden sich Auftraggeber und Berater in schriftlicher Form auf ein neues Auftragsverhältnis mit abweichenden Stundensätzen verständigen.

Die betriebswirtschaftliche Beratung der WIR TREUHAND GmbH für die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen umfasst eine Aufnahme der speziellen Probleme mit Schwachstellenanalyse, Handlungsempfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen mit Anleitung zur Umsetzung, sofern notwendig die Erstellung einer Ertragsplanung vor und nach der Corona-Krise mit einer Liquiditätsplanung zum 31.12.2020 als wesentliche Unterlage für einen Finanzierungsantrag, einen Beratungsbericht sowie die Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Kreditprogramms bei der Hausbank oder bei einem anderen Kreditinstitut.

Für die betriebswirtschaftliche Beratung schließt das Innungsmitglied mit der WIR TREUHAND GmbH einen Beratervertrag. Dadurch wird kein steuerliches Mandat begründet, die erforderliche Datenaufbereitung für die Beratung erfolgt in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Steuerberater des Innungsmitglieds.

Für die Beratung stellt das Innungsmitglied beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde einen Förderantrag. Der Zuschuss wird vom BAFA direkt an die WIR TREUHAND GmbH ausgezahlt, das Innungsmitglied muss die Beratungskosten nicht vorfinanzieren.

Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann das Innungsmitglied in der Regel als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Beratungsaufträge in der Reihenfolge des Eingangs der Anfrage bearbeitet, wobei vorab die Fördermöglichkeiten nach den Informationen des Antragstellers geprüft werden. Anmeldungen und Rückfragen unter

 corona-solingen-wuppertal@miz.de.

Schreibe einen Kommentar